Gute Neuigkeiten! Wir haben eine Antwort vom Innenministerium erhalten: „Garten-Sharing“ ist trotz der Ausgangsbeschränkungen offiziell erlaubt. Das heißt, dass jeder, der einen Garten besitzt, diesen einer anderen Familie zur Verfügung stellen darf. Voraussetzung ist natürlich, dass der Garten in dieser Zeit nur von den Besuchern betreten wird und alle Besucher in einem Haushalt leben. Außerdem muss man den Garten betreten können, ohne vorher durch eine Wohnung laufen zu müssen. Wir (Sabines Familie) haben nämlich selbst einen großen Garten mit eigenem Spielplatz und wollten diesen unbedingt auch anderen Familien zur Verfügung stellen, die aktuell auf sehr begrenztem Raum ihre Kinder bei Laune halten müssen. Daher habe ich eine offizielle Anfrage an das Innenministerium geschrieben.
Ich würde mich sehr freuen, wenn möglichst viele Familien mitmachen und ihren Garten mit anderen teilen oder tauschen. Die Kinder würden in dieser anstrengenden Zeit sehr davon profitieren. Wie ihr das handhabt, ist euch komplett selbst überlassen. Ob ihr nur Nachbarn oder Bekannte im direkten Umkreis einladet, einen Aushang im Supermarkt macht oder euren Garten online, z.B. über nebenan.de, anbietet ist eure Entscheidung. „„Garten-Sharing“ in der Coronakrise – Familien helfen Familien“ weiterlesen