„Garten-Sharing“ in der Coronakrise – Familien helfen Familien

Gute Neuigkeiten! Wir haben eine Antwort vom Innenministerium erhalten: „Garten-Sharing“ ist trotz der Ausgangsbeschränkungen offiziell erlaubt. Das heißt, dass jeder, der einen Garten besitzt, diesen einer anderen Familie zur Verfügung stellen darf. Voraussetzung ist natürlich, dass der Garten in dieser Zeit nur von den Besuchern betreten wird und alle Besucher in einem Haushalt leben. Außerdem muss man den Garten betreten können, ohne vorher durch eine Wohnung laufen zu müssen. Wir (Sabines Familie) haben nämlich selbst einen großen Garten mit eigenem Spielplatz und wollten diesen unbedingt auch anderen Familien zur Verfügung stellen, die aktuell auf sehr begrenztem Raum ihre Kinder bei Laune halten müssen. Daher habe ich eine offizielle Anfrage an das Innenministerium geschrieben.
Ich würde mich sehr freuen, wenn möglichst viele Familien mitmachen und ihren Garten mit anderen teilen oder tauschen. Die Kinder würden in dieser anstrengenden Zeit sehr davon profitieren. Wie ihr das handhabt, ist euch komplett selbst überlassen. Ob ihr nur Nachbarn oder Bekannte im direkten Umkreis einladet, einen Aushang im Supermarkt macht oder euren Garten online, z.B. über nebenan.de, anbietet ist eure Entscheidung.

Unsere Erfahrung

Bei uns daheim ist das Garten-Sharing bereits in vollem Gange. Eine bekannte Mutter kommt alle paar Tage mit ihrem kleinen Sohn zu uns in den Garten und ich gehe mit meinen Kindern zum Trampolin springen zu einem anderen Nachbarn. Das funktioniert hervorragend und alle sind begeistert. Jedes mal wenn Besuch da ist, freue ich mich riesig, dass ich jemand anderem so einfach helfen konnte. Ich habe übrigens gleich meiner Mutter (wohnhaft in Thüringen) von Garten-Sharing erzählt und sie war so begeistert, dass sie sofort beschlossen hat, ihren Garten auch anzubieten.

Wenn ihr alle mitmacht, können wir Eltern uns damit aktuell sehr helfen. Besonders, wenn ihr in einer größeren Stadt wohnt und einen Garten habt, denkt darüber nach. Und wenn ihr selbst auf engem Raum wohnt, traut euch Bekannte von euch anzusprechen, die einen eigenen Garten besitzen. Ich denke die allermeisten helfen gerne. In letzter Zeit wird viel über die Chancen von Bürger-Solidarität gesprochen. Hier ist eine weitere Möglichkeit zu helfen.

Ich fange hiermit an

Ich für meinen Teil, biete hiermit allen Eltern, die mich persönlich kennen, an unseren Garten für eine festgelegte Zeit zu nutzen. Zur genauen Terminabsprache, schreibt mir oder ruft mich einfach an. Wir freuen uns über Besucher! (Alle Fotos stammen aus unserem Garten. Eine Tischtennisplatte für größere Kinder haben wir übrigens auch.)

Über nebenan.de könnt ihr ab sofort auch euren Garten eintragen lassen

Wenn ihr euren Garten auch Fremden anbieten möchtet, können wir euch die Webseite nebenan.de empfehlen. Das Nachbarschaftsportal verknüpft schon seit einigen Jahren Menschen miteinander, die entweder Hilfe anbieten oder sie suchen. Ihr könnt dort euren Garten eintregen lassen oder aber nachschauen ob in eurem Umkreis jemand einen Garten zum „sharen“ anbietet.

Wie sieht es mit der Haftung aus?

Was passiert, wenn sich jemand in meinem Garten verletzt? Streng genommen haftet jeder Grundstücksbesitzer für seinen Garten. Wer sich hier absichern möchte, kann von seinen Garten-Benutzern eine einfache Erklärung unterzeichnen lassen. Für den Fall der Fälle …  Wir haben für euch eine Erklärung aufgesetzt, welche ihr frei verwenden könnt. Die Erklärung wurde von einem Juristen überprüft und ist rechtsgültig. Ihr könnt sie hier runterladen.

Offizielle Stellungnahme des bayerischen Innenministeriums

„Die 2. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht kein Betretungsverbot für fremde Gärten vor, so dass es insoweit nicht verboten ist, anderen Personen den Zutritt zu dem eigenen Garten zu gewähren. Die Person, die den Garten sodann nutzen möchte, hat einen triftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung zu Zwecken des Sports oder zur Bewegung an der frischen Luft – allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung. D.h. mehrere Familien gleichzeitig dürfen nicht im jeweiligen Garten spielen (also weder mit der Familie, die den Garten zur Verfügung stellt, noch mit einer weiteren Familie).“ Quelle: Ministeriumssprecher des bayrischen Innenminsiteriums

Anmerkung: In keinem Bundesland in Deutschland sind aktuell (27.04.2010) Richtlinien erlassen, welche ein Betretungsverbot für fremde Gärten vorsehen. Daher ist anzunehmen, dass die obenstehende Stellungnahme in ganz Deutschland angewendet werden wird. Eine definitive Aussage, können aber nur die Innenministerien der einzelnen Bundesländer treffen.


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3 Antworten auf „„Garten-Sharing“ in der Coronakrise – Familien helfen Familien“

  1. Ich finde die Idee super und gerade für Familien mit Kindern mehr als wichtig!
    Aber auch für Menschen wie mich (63, Risikogruppe durch Krankheit, wohnhaft in der Großstadt in Whg. ohne Balkon) wäre solch ein Angebot ein Segen und wenn es nur für eine halbe Std. pro Tag wäre. Es wird immer schwieriger sich mal nach draußen zu bewegen, etwas Frischluft und Sonne abzubekommen, da leider zwischenzeitlich viele nicht mehr auf die Abstandsregeln achten.
    Jedenfalls wünsche ich euch viel Erfolg für euer Konzept damit vorallem die Kleinen sich an der frischen Luft so richtig austoben können!

  2. Hallo,

    Die Aussage der Pressestelle des Bayerischen Innenministeriums war nicht glücklich, da sie das Schließen der öffentlichen Spielplätze ad adsurdum führt, wenn man die privaten zu öffentlichen macht. Aber sie ist gefallen und jeder sollte ist ja auch für seine eigene Gesundheit und die der anderen verantwortlich.
    Was jedoch komplett falsch ist, ist diese Aussage:
    Anmerkung: In keinem Bundesland in Deutschland sind aktuell (27.04.2010) Richtlinien erlassen, welche ein Betretungsverbot für fremde Gärten vorsehen. Daher ist die obenstehende Stellungnahme für ganz Deutschland gültig.
    Regelungen gelten nur für das Bundesland in dem sie getroffen wurden. Wenn Bayern so etwas erlaubt, gilt es NICHT für andere Bundesländer! Das Infektionsschutzgesetzt ist Ländersache und somit kann Bayern nicht befehlen, was in NRW, z.b. gilt!!!!!!!
    Diese Aussage, Anmerkung solltet ihr asap löschen oder korrigieren!

    Liebe Grüße
    Christian Lohde

    1. Wir haben die Formulierung zur Aussage des Innenministeriums angepasst.
      Es besteht allerdings ein sehr großer Unterschied in der Ansteckungsgefahr auf einem öffentlichen Spielplatz (mit vielen Kindern die direkt neben einander spielen) und einer einzelnen Familie die alleine in einem fremden Garten spielt.

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